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Aus den Magazinen des Landesarchivs (Februar 2011)

Französisches Todesurteil gegen Ostfriesische Fehnbewohner vom 24. Mai 1811 (Staatsarchiv Aurich, Rep. 5 Nr. 397)


StA AU Rep. 5 Nr. 397  

Ein für die ostfriesische Geschichte bedeutendes Datum war sicher der 1. Januar 1811. Ostfriesland wurde als „Departement Ems Oriental“ dem französischen Kaiserreich einverleibt. Mit einem Federstrich Napoleons wurden die alten Vorrechte, die Preußen als Vorbesitzer dem kleinen Territorium an der Nordseeküste gewährt hat, einfach beseitigt. Freiheit von Militärleistungen, wie sie noch zur preußischen Zeit den Ostfriesen zugestanden worden war, gab es nicht mehr.

Schon im ersten Jahr der Besitznahme ließen die französischen Behörden eine Anzahl von Männern, insbesondere aus der seefahrenden Bevölkerung, zum Dienst in der französischen Kriegsmarine einziehen. In dem kleinen Ort Timmel bei Aurich, wo zahlreiche Seeleute wohnten, kam es zu massivem Widerstand, als französische Beamte mit der Rekrutierung beginnen wollten. Der bei der Losung anwesende Präfekt wurde attackiert und musste vor den wütenden Fehnbewohnern fliehen. Die Behörden ließen daraufhin Militär aufmarschieren. Das anrückende Detachement erwies sich aber als zu schwach, denn die rebellischen Dorfbewohner hatten sich inzwischen bewaffnet und zwangen die Soldaten zum Rückzug.

Die Reaktion der französischen Besatzungsmacht war ohne Gnade: 600 Mann Infanterie besetzte Timmel und andere Orte und verhaftete die Rädelsführer, deren Namen man unter der Hand erfahren hatte. Am 24. Mai wurden Focke Frerichs Janssen und Johann Reck zum Tode durch Erschießen verurteilt. Zwei weitere erhielten jeweils eine 16jährige Kettenstrafe, die restlichen wurden zu Gefängnis zwischen einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Sieben Personen, die sich der Gefangennahme durch Flucht entziehen konnten, wurden in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Die Hinrichtung von Janssen und Reck fand am nächsten Tag bei Aurich statt.

Das in Deutsch und Französisch abgefasste und im Lande überall angeschlagene Urteil war natürlich als Abschreckung gedacht und sollte allen Widerstand brechen.

StA AU Rep. 5 Nr. 397  
StA AU Rep. 5 Nr. 397  
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