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Aus den Magazinen des Landesarchivs (Januar 2014)

Das Auricher Stadtrechtsprivileg (1539) (NLA - Aurich - Dep. 34 A Nr. 1)


NLA - Aurich - Dep. 34 A Nr. 1  

Am 16. März 1539 erließen die Grafen Enno II. und Johann von Ostfriesland ein Stadtrechtsprivileg für Aurich. Im Prinzip war es eine – auf Niederdeutsch verfasste – Dienstanweisung für die beiden Bürgermeister. Diese durften nun mit herrschaftlicher Erlaubnis siegeln, Recht sprechen, Bürger aufnehmen, Märkte beaufsichtigen und an den Sonntagen dafür Sorge tragen, dass „dat hillige Sacrament“ nicht durch die Abhaltung von profanen „Beer-Gelagen“ gestört werde.

Ob Aurich schon vor 1539 eine „Stadt“ war, lässt sich heute nicht mit Gewissheit sagen. Tatsache ist, dass sie vorher punktuell als solche tituliert wurde, ohne dass ein Stadtrecht überliefert wäre. Aurich war im 16. Jahrhundert eine durchaus aufstrebende Kommune. Lag der Ort nach der Sächsischen Fehde 1514 noch in Schutt und Asche, wurde er bald darauf planmäßig wiederaufgebaut, erweitert und mit einer Befestigung versehen. Ab 1561 nutzten die Grafen das innerhalb Ostfrieslands zentral gelegene Städtchen als ihre feste Residenz – die selbstbewusste Handelsstadt Emden war ihnen zu ungemütlich geworden.

Wie groß die Wertschätzung seitens der Grafenbrüder Enno und Johann gegenüber Aurich war, bleibt indes fraglich – das Pergament ist jedenfalls auffallend dünn und von eher minderer Qualität. Die Siegel sind leider verloren gegangen. Dennoch kann das Stadtrechtsprivileg aufgrund seiner rechtlichen Bedeutung als wertvollstes Dokument der Auricher Stadtgeschichte bezeichnet werden. Denn Gültigkeit bewahrte das darin festgeschriebene Recht weit über die gräflich-fürstliche Zeit hinaus bis zum Jahr 1824. Heute lagert die Urkunde als städtisches Depositum im Niedersächsischen Landesarchiv – Standort Aurich. Anlässlich des Tags der Archive am 8. März 2014 ist sie dort für einige Wochen in einer Vitrine zu besichtigen. Damit wird zugleich des 475. „Geburtstags“ der Stadt Aurich gedacht.

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