Die Vergangenheit
Die Staatsarchive sind das Gedächtnis des Staates und seiner Bevölkerung. Sie sichern unikates schriftliches Kulturgut -- von der Pergamenturkunde bis zur elektronischen Akte -- für die historische Forschung und als Grundlage der lokalen und regionalen Identität.
Dazu wählen sie aus dem Schriftgut der Behörden und Gerichte aus, was wegen seiner rechtlichen und historischen Bedeutung für die Nachwelt aufbewahrt werden soll. Damit entlasten sie die Verwaltung und schaffen Rechtssicherheit für Staat und Gesellschaft.
Diese Aufgabe erfüllen sie auf gesetzlicher Grundlage unparteiisch nach wissenschaftlichen und ökonomischen Kriterien.
sichern wir in der Gegenwart
Die Staatsarchive erhalten das Archivgut auf Dauer, sie schützen es durch sachgerechte Lagerung und sorgfältige Behandlung.
Beschädigtes oder in seiner Existenz gefährdetes Archivgut wird in den Werkstätten der einzelnen Archive und in der zentralen Restaurierungswerkstatt restauriert oder konserviert.
für die Zukunft
Die Staatsarchive ordnen das Archivgut, erschließen seine Inhalte und bereiten es für die Benutzung vor.
Sie fördern die Nutzung des Archivgutes durch persönliche Beratung und schriftliche Auskünfte und vielfältige Formen der Öffentlichkeitsarbeit.
Dabei gehen sie verantwortungsvoll mit ihren Informationsmöglichkeiten um.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, dass die ständig wachsenden archivischen Aufgaben neben einer fundierten Ausbildung eine kontinuierliche Weiterbildung verlangen.
durch unsere Arbeit
Zusammen mit der Archivverwaltung legen die Staatsarchive in Aurich, Bückeburg, Hannover, Oldenburg, Osnabrück, Stade und Wolfenbüttel ihre Arbeitsziele und Prioritäten fest.
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen sie sich gegenseitig. Regelmäßige Kontakte tragen dazu bei, Probleme effektiv zu lösen. Wo Aufgaben durch Zentralisierung rationeller gelöst werden können, geschieht dies.
Die Führungskräfte sorgen durch steten Informationsaustausch in den Staatsarchiven dafür, dass die gemeinsam erarbeiteten Ziele umgesetzt werden.
Eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit ermöglicht die gemeinsame Festlegung der Leistungsziele und die gemeinsame Überprüfung ihrer Realisierung.
für die Öffentlichkeit.
Die Staatsarchive sind Dienstleister für die Verwaltung und die Justiz, deren archivwürdiges Schriftgut sie aufbewahren.
Der interessierten Öffentlichkeit ermöglichen sie durch die Bereitstellung der Archivalien wissenschaftliche, heimat- und familienkundliche Forschungen.
Die Staatsarchive unterstützen die historisch-politische Bildungsarbeit der Schulen und Hochschulen.
Sie nehmen aber auch selbst an der Auswertung der Quellen teil.
Sie kooperieren mit den historischen Vereinen und Kommissionen.
Die Sorge um die Pflege und Erhaltung des archivwürdigen Schriftgutes geht über die Landesverwaltung hinaus und umfasst alle Bereiche der Gesellschaft.