Das Landesarchiv ist für die Übernahme und dauernde Aufbewahrung des archivwürdigen Schriftgutes der gesamten staatlichen Verwaltung und Justiz verantwortlich. Es gliedert sich in die Zentrale Archivverwaltung und sieben Staatsarchive.
In regional abgegrenzten Zuständigkeitsbereichen, den Archivsprengeln, gehen die Archivarinnen und Archivare der sieben Staatsarchive in Aurich, Bückeburg, Hannover, Oldenburg, Osnabrück, Stade und Wolfenbüttel folgenden Aufgaben nach:
- Bewertung des in den Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen des Landes entstandenen Schriftguts
- Übernahme der dabei als archivwürdig eingestuften Unterlagen
- Verwahrung und Erhaltung des Archivguts unter konservatorischen Gesichtspunkten
- Übernahme archivwürdigen Schriftguts aus dem nichtstaatlichen Bereich (z.B. Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten, Familien-, Guts- und Adelsarchive sowie Schriftgut aus dem Bereich der Wirtschaft) zur Sicherung von historisch wertvollem Material und zur Ergänzung der staatlichen Bestände
- Erschließung und Nutzbarmachung der Archivbestände mittels EDV
- Beantwortung schriftlicher Anfragen von Behörden und Privatpersonen
- Beratung von Forschenden im Archiv
- Teilnahme an der wissenschaftlichen Auswertung des Archivguts
Weitere Informationen erhalten Sie entweder in den jeweils zuständigen Staatsarchiven oder durch das
Niedersächsische Landesarchiv
Am Archiv 1
D-30169 Hannover
Tel.: (+49) 511 120 66 01
Fax: (+49) 511 120 66 39
E-Mail: poststelle@nla.niedersachsen.de.