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Staatsarchiv Wolfenbüttel
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Von Otto bis Phaeno
Neues aus dem Staatsarchiv Wolfenbüttel
NLA-StAWF

"Den Wassermann machen"

In der Nachkriegszeit stieg die Zahl der Geschlechtskrankheiten sprunghaft an. Zu diesen gehörten die meldepflichtigen Erkrankungen Lues (Syphilis) und Gonorrhoe (auch unter "Tripper" bekannt). Grundlage für die Meldepflicht war das Geschlechtskrankheitengesetz. Menschen, die sich diese Erkrankungen zugezogen hatten, wurden gesellschaftlich geächtet. Die Krankheiten galten als Sinnbild für unmoralischen Lebenswandel und sittlichen Verfall, handelte es sich doch meist um eine Ansteckung durch häufig wechselnden Geschlechtsverkehr. Bei den Gesundheitsbehörden wurde dafür der Terminus "hwG-Personen" verwendet. Da die Wohnverhältnisse sehr beengt waren und sich häufig zwei Familien eine Toilette teilen mussten, musste der Betroffene als Mieter eine Kündigung der Wohnung fürchten, wenn die Erkrankung dem Vermieter zu Ohren kam. Dies kam manchem Vermieter wiederum gelegen, wenn es sich um (zwangsweise) einquartierte Flüchtlinge handelte. Die Betroffenen hatten sich einer sog. Lues-Kur zu unterziehen, deren langwierige Durchführung von Amts wegen kontrolliert und überwacht wurde. Bei Nichterscheinen drohte die Abholung durch die Polizei. Ein bloßes Gerücht oder ein Brief vom Gesundheitsamt reichte aus, um dem Denunziantentum Vorschub zu leisten. Es kam vor, dass sich deshalb Betroffene beim Gesundheitsamt über die postalische Zusendung von Ladungen zu Untersuchungen beschwerten. Der Begriff "Wassermann" war in der Nachkriegszeit allgemein bekannt, beschreibt er doch die Reaktion zur Serodiagnostik der Syphilis, benannt nach dem Serologen und Bakteriologen August von Wassermann (1866-1925). Bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts war die Durchführung der Wassermann-Reaktion zur Diagnostik der Syphilis üblich. Syphilis im Spätstadium konnte zu Störungen des zentralen Nervensystems führen; typisch für Gonorrhoe war die Entzündung der Harnröhre mit Ausfluss; bei Neugeborenen, die sich bei der Geburt infiziert hatten, konnte die Erkrankung zu Blindheit führen. Behandelt wurde die Syphilis im Anfangsstadium ursprünglich mit Quecksilber-Jod-Therapie, bei der die Patienten schädliche Quecksilberdämpfe einatmen mussten, dann mit dem 1910 von Paul Ehrlich entwickelten Salvarsan, einem Arsenpräparat, und ab den späteren 1940er Jahren mit Penicillin, häufig in Kombination mit Salvarsan. Bei der leichter zu behandelnden Gonorrhoe verwendete man zunächst (schmerzhafte) Spülungen mit Silbersalzlösungen, später setzte sich die Penicillinkur durch. Die bekanntesten Opfer der Syphilis waren der Philosoph Friedrich Nietzsche, der Musiker Franz Schubert, der Schriftsteller Heinrich Heine, die Maler Paul Gauguin und Henri Toulouse Lautrec, sowie der Schriftsteller und Musiker E.T.A. Hoffmann. Ein Bild vom Gesundheitszustand der Bevölkerung und den sozialen Lebensverhältnissen in der Nachkriegszeit geben die Akten des ehemaligen Gesundheitsamtes Braunschweig-Land, die sich seit kurzem im Staatsarchiv Wolfenbüttel befinden und für wissenschaftliche Auswertungen ab jetzt zur Verfügung stehen.

 

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Hexenwahn in Dölme/Weser – ein Kriminalfall aus dem alten Braunschweiger Land

Im Allgemeinen betrachtet man die Hexenverfolgung als ein Phänomen der Fruhen Neuzeit. So wurde die "letzte Hexe" Braunschweigs im Jahr 1698 enthauptet. Dass der Hexenwahn aber auch noch Jahrhunderte später im Land Braunschweig grassierte, beweist eine Akte, die im Staatsarchiv Wolfenbüttel verwahrt wird (Bestell-Nr.: 30 Neu Fb. 6 Nr. 836). Das Distriktsgericht Holzminden sandte im Jahr 1827 Untersuchungsakten wegen ärztlicher Pfuscherei und versuchten Mordbrands, begangen durch den Kuhhirten Ludwig Specht, den Ortsvorsteher Conrad Hansmann und seinen Sohn Friedrich, alle aus Dölme (Weser), an das übergeordnete Landesgericht Wolfenbüttel zur weiteren Entscheidung. Die Prozessakten sind im Original leider nicht erhalten, aus den Untersuchungsunterlagen gehen aber genügend Informationen hervor, um das damalige Geschehen in Dölme transparent zu machen: Anfang 1827 erkrankte die 21jährige Tochter des Ortsvorstehers schwer. Als ein Arztbesuch in Bodenwerder zu keinem Erfolg führte, zog der Vater den Kuhhirten seiner Gemeinde heran, der für medizinische Behandlungen (vor Gericht: "Pfuschereien") gegen Geld bekannt war. Er verschrieb der Kranken Inhalationen der Dämpfe von "Flusskräutern" über einem Kohlenbecken und das Trinken eines Gebräus aus Kamille, Tausendgüldenkraut und Holunderblüten. Wie ein später vernommener Gutachter meinte, folgte daraus ein vermehrter Blutandrang in den Kopf, der Ursache für den Tod der Tochter wurde, die ein Hirnleiden hatte. Die Einwohner von Dölme suchten jedoch den Grund für das Sterben der Kranken in übernatürlichen Einwirkungen, ein Gerücht, das, wenn es nicht von dem Kuhhirten Specht erfunden, zumindest von ihm verbreitet wurde. Er schob den Grund für den Todesfall auf "böse Leute", die die junge Frau Hansmann mit Hexerei getötet hätten und erklärte sich bereit für den Vater gegen etwas Geld die Schuldigen zu "zeichnen". Das sei ihm ein Leichtes. Gegenüber dem Ortsvorsteher und seinem Sohn wiederholte er diese Behauptung und beschuldigte die Frau des Dölmer Häuslings Kiene als Täterin. Sie sollten ihm 10 Pfennige als Opfer für den "Bösen" geben, der die Schuldige zweifelsfrei kennzeichnen würde. Als einziges Mittel, das ihr schaden könne, nannte er das Feuer. Die Angelegenheit wurde mehrmals bei nächtlichen Treffen besprochen und schließlich gab der ältere Hansmann, auch auf Drängen seines Sohnes, die geforderte Summe heraus. Die Familie Kiene bewohnte zwei Räume im Keller eines Hofes in Dölme. Im April 1827, einige Tage nach der Geburt eines Kindes, lag die Ehefrau Kiene in der Wohnung mit dem Baby im Bett als ein Ballen aus einem mit Flachs umwickelten, brennenden Laken durch ein geöffnetes Fenster auf sie geworfen wurde. Geistesgegenwärtig gelang es ihr jedoch, das Laken durch das Fenster zurückzuwerfen, bevor es Schaden anrichten konnte. Der Hirte Specht, der das Attentat ausführte, gestand später, er habe zuerst geplant, dem Laken Schießpulver beizugeben, dessen Entzündung durch glühende Kohlen ihm aber nicht gelungen sei. In der Nacht vom 16. auf den 17. Mai, zwischen 1 und 2 Uhr, unternahm er einen zweiten Versuch. Er legte einen mit Flachs umwickelten Ballen, der zwei Tüten Schießpulver enthielt, mit brennendem Zunder durch ein geöffnetes Fenster auf eine Fensterbank in der Kienschen Wohnung und entfernte sich rasch vom Tatort. Nach wenigen Minuten erfolgte eine heftige Explosion. Die beiden Fenster der Wohnung wurden zerschmettert und nach draußen geschleudert, eine Tür zersplitterte und in der Wohnstube lagernde Leinwand und Flachs gingen in Flammen auf. Frau Kiene, die sich mit ihren beiden Kinder im Zimmer befand,  blieb wiederum unverletzt. Sie konnte das Feuer soweit löschen, dass kein größerer Schaden entstand. Leider überliefert die Akte nicht, wie die Angeklagten gefasst wurden. Es folgt die juristische Erörterung des Falls und das Urteil: Ludwig Specht sollte die Strafe des "großen Karrens" (schwere Arbeitsstrafe) 8 Jahre lang abbüßen, Conrad Hansmann musste 3 Monate Zwangsarbeit leisten, sein Sohn Friedrich erhielt 2 Monate Zwangsarbeit, außerdem hatten sie Schadensersatz und die Gerichtskosten zu tragen. Spätere Instanzen milderten das Urteil gegen Specht auf eine 5jährige Zuchthausstrafe ab.

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Das Staatsarchiv ist weit älter als 600 Jahre

Das Staatsarchiv Wolfenbüttel hätte mit einigem Recht in diesem Jahr sein 600-jähriges Jubiläum feiern können. Ein Erbteilungsvertrag, den die herzoglichen Brüder Bernhard und Heinrich zu Braunschweig und Lüneburg am 8. Juli 1409 abschlossen, bestimmte, dass die Urkunden, die sich auf beide Herrschaftsteile beziehen, beim Kapitel des Stifts Sankt Blasien in Braunschweig zu hinterlegen seien. Die Stiftskirche Sankt Blasien (die Burgkirche, der Dom) hat in der Vergangenheit neben dem Gottesdienst vielen Zwecken gedient, nicht zuletzt dem Schutz von Menschen und Gütern. So überrascht es wenig, dass die Herzöge ihr Gesamtarchiv in der Stiftskirche niederlegten. Dieses Archiv wird in späteren Erbteilungen immer wieder erwähnt, im Laufe des 15. Jahrhunderts noch 1428, 1432, 1442 und 1495. Auf Grund eines Vertrags von 1571 ließen die Herzöge der verschiedenen welfischen Linien sich den Inhalt des Archivs auflisten und ordneten an, die Urkunden in einen neuen Eichenkasten bzw. – in Kapseln verpackt – in eine Schiffskiste zu legen. Ihren Platz fanden diese und weitere Truhen, so eine mit den Schriften zum altfürstlichen Allodialschuldenwesen, in der Sakristei. Die bauliche Situation am Braunschweiger Dom stellte sich bis in das frühe 19. Jahrhundert hinein ganz anders dar als heute. Die alte Sakristei war der Apsis des südlichen Seitenschiffes vorgesetzt; sie gehörte funktional zur Kirche, architektonisch jedoch zum Komplex der 1830-1831 abgebrochenen Stiftsgebäude. Genauer noch: Die Sakristei bildete einen Teil des Obergeschosses des unmittelbar an die Kirche anschließenden Kreuzgangs. In diesem Raum standen die Archivtruhen in verschließbaren Schränken. Das welfische Gesamtarchiv bildet den ältesten als Archiv erwähnten Teil des Staatsarchivs Wolfenbüttel. Allerdings wäre es einigermaßen beliebig gewesen, das Jahr 1409 besonders herauszustellen. Im Jahr 1327 bereits bezeugen die Domherren Engelbert (als Dekan des Stifts) und Bruno, dass sich unter den Privilegien der Herzöge zu Braunschweig und Lüneburg auch jenes befinde, in welchem Kaiser Friedrich Herzog Heinrich dem Löwen das Recht verlieh, östlich der Elbe Bistümer zu gründen. Die beiden Domherren bezeichnen sich dabei "alß der Fursten doselbst verordnete Verwarer ihrer Privilegien" und wäre also als die ersten Archivare anzusprechen. Leider ist ihr Testat nur dem Inhalt nach bekannt und nicht im Original überliefert. Die erste Einrichtung des Archivs verschiebt sich so in ungewisse Zeiten. Und das Staatsarchiv Wolfenbüttel hat für dieses Mal auf eine Feier verzichtet.

 

 

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