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Welche Bestimmungen gelten für die Benutzung?

Das Niedersächsische Landesarchiv mit seinen Staatsarchiven ist nicht nur für die Landesverwaltung da. Es steht jeder Person offen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat. Für den größten Teil der Benutzer geht es hierbei um historische Fragestellungen. Wissenschaftliche sowohl wie heimatkundliche. Auch Familienforschung ist ein "berechtigtes Interesse". Die Benutzungsbedingungen legen das Niedersächsische Archivgesetz und die Benutzungsordnung fest. Die Benutzung ist - wie alle Serviceleistungen des Landesarchivs - grundsätzlich kostenpflichtig. Das Nähere regelt die Gebühren- und die Entgeltordnung.

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