Niedersachsen klar Logo

Aus den Magazinen des Landesarchivs (Mai 2015)

Hebammeninstruktion (1802) (NLA - Oldenburg - Slg 20 Best. 292 Nr. 21 X)


NLA OL Slg 20 Best. 292 Nr. 21 X

In der alten Grafschaft Oldenburg wurden Hebammen praktisch nicht ausgebildet; stattdessen wurden gut beleumundete, kluge und lebenserfahrene Frauen als Geburtshelferinnen eingesetzt, jedoch von älteren Hebammen angelernt. Im Herzogtum Oldenburg lebten auf 2599 qkm bei der Zählung von 1769 rund 79.000 Personen; die Bevölkerungszahl stieg bis 1804 auf über 90 000 an. Die infolge der steigenden Geburtenzahlen immer wieder aufkommenden Irritationen und Beschwerden über Hebammen machten schließlich den Erlass einer ersten oldenburgischen „Instruction für die Hebammen“ durch die innere Landesverwaltung erforderlich. Sie geht mit ziemlicher Sicherheit auf den oldenburgischen Arzt und Schriftsteller Gerhard Anton Gramberg (1744-1818) zurück. Er hatte schon Jahre zuvor die Ausbildung von Hebammen angeregt, wohl auch in Kenntnis der Publikationen des dänischen Gelehrten Even Hammer (1732–1800), der 1777 die fachliche Ausbildung von Hebammen gefordert hatte, was schließlich 1790 zu einer ersten dänischen Hebammenordnung führte. Die oldenburgischen Hebammen wurden nach der Maßgabe des Landphysicus, des Bezirksarztes, ausgebildet und in Vogteien und Kirchspielen eingesetzt. Nach Vollendung ihres 60. Lebensjahres musste sie sich alle drei Jahre zu einer Nachprüfung bei dem Landphysicus einfinden (Artikel XVI). Ein Hebammenlehrinstitut wurde 1818 in Oldenburg gegründet, auch dieses geht auf die Bemühungen des Arztes Gramberg zurück.


Die Hebammen waren für die Gesundheit von Frauen von großer Wichtigkeit, lag doch die Sterblichkeit gerade durch die Kindbettzeit für Frauen recht hoch. Daher waren Hebammen bei Frauen besonders anerkannt.
NLA OL Slg 20 Best. 292 Nr. 21 X  
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln