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Das Niedersächsische Landesarchiv


Das Niedersächsische Landesarchiv wurde zum 1. Januar 2005 gegründet. Es entstand aus dem Zusammenschluss der bis dahin selbständigen Staatsarchive in Aurich, Bückeburg, Hannover (Hauptstaatsarchiv), Oldenburg, Osnabrück, Stade und Wolfenbüttel.

Das Landesarchiv gliedert sich in zwei Abteilungen am Sitz der Behörde in Hannover und weiteren sechs Abteilungen an den Standorten in Aurich, Bückeburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade und Wolfenbüttel.

Die Dienst- und Fachaufsicht über das Niedersächsische Landesarchiv übt das Referat 201 der Niedersächsischen Staatskanzlei aus.

Seit 2018 nimmt Dr. Sabine Graf die Leitung des Niedersächsischen Landesarchivs als Präsidentin wahr.

Das Landesarchiv ist auf der Grundlage des niedersächsischen Archivgesetzes für die Bildung, Pflege und Nutzung des Archivguts, das aus dem Schriftgut der gesamten staatlichen Verwaltung und Justiz übernommen wird, verantwortlich. Seine Aufgaben sind insbesondere

  • Bewertung des in den Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen des Landes entstandenen analogen und digitalen Schriftguts und Übernahme der dabei als archivwürdig eingestuften Unterlagen

  • Übernahme archivwürdigen Schriftguts aus dem nichtstaatlichen Bereich (z.B. Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten, Familien-, Guts- und Adelsarchive sowie Schriftgut aus dem Bereich der Wirtschaft) zur Sicherung von historisch wertvollem Material und zur Ergänzung der staatlichen Bestände

  • Technische Bearbeitung und fachgerechte Magazinierung des Archivguts

  • Restaurierung und Digitalisierung des Archivguts

  • Erschließung und Nutzbarmachung der Archivbestände mittels des Archivinformationssystems " Arcinsys"

  • Beantwortung schriftlicher Anfragen von Institutionen und Privatpersonen

  • Beratung von Forschenden im Archiv

  • Teilnahme an der wissenschaftlichen Auswertung des Archivguts

Niedersächsisches Landesarchiv
Am Archiv 1
D-30169 Hannover
Tel.: +49 511 120 66 01
Fax: +49 511 120 66 39
E-Mail: poststelle@nla.niedersachsen.de

Siegelstempel Nr. 1 des Niedersächsischen Landesarchivs

Siegelstempel Nr. 1 des Niedersächsischen Landesarchivs

Rechtliche Grundlagen

Die Grundlage der Archivierung in Niedersachsen und die Aufgaben des Landesarchivs sind im Niedersächsischen Archivgesetz und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften definiert.

  Nds. Archivgesetz
(PDF)

  Verwaltungsvorschriften zum Archivgesetz
(PDF)

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