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Aus den Magazinen des Landesarchivs (April 2016)

Papst Nikolaus gestattet dem Erzbischof von Bremen die Trauung von Ulrich Cirksena und Theda Ukena (14. Dezember 1454) (NLA - Aurich - Rep. 1 Nr. 255)


NLA AU Rep. 1 Nr. 255

Die Trauung von Theda Ukena und Ulrich Cirksena führte zur Verbindung zweier um die Vorherrschaft in Ostfriesland konkurrierender Häuptlingsfamilien. Durch diese Eheschließung gelangten die größten Teile Ostfrieslands in die Hand der Familie Cirksena. Dies führte zehn Jahre später zur Erhebung von Ulrich Cirksena in den Reichsgrafenstand durch Kaiser Friedrich III. im Kloster Faldern. Kaiser Friedrich III. belehnte Ulrich mit einem Gebiet, von „der Westeremse osterwards biss an die Weser“ und ernannte ihn zum Grafen in Ostfriesland.

Da Ulrich und Theda – wenn auch nur entfernt – miteinander verwandt waren, musste ihre Eheschließung durch einen Dispens des Papstes genehmigt werden. Adressiert ist diese Genehmigung mit päpstlichem Bleisiegel der Apostel Petrus und Paulus an den zuständigen Erzbischof von Bremen. Ulrich wird darin als Häuptling in Greetsiel („Gretsiil“), Norden und Aurich („Aurike“) bezeichnet. Für ihn war es bereits die zweite Ehe; der Altersunterschied des Brautpaares betrug über 20 Jahre. Das Paar hatte sechs Kinder, darunter die späteren Grafen Enno I. und Edzard I., genannt der „Große“.

Ulrich starb elf Jahre nach der Heirat, worauf Theda die Regentschaft für die minderjährigen Söhne übernahm. Ihre Nachkommen regierten in Ostfriesland fast 300 Jahre lang.

Im 15. Jahrhundert war es in den Fürstenhäusern weit verbreitet, dass ein päpstlicher Dispens die Bindungen zwischen zwei Familien stärken sollte, auch wenn – wie im vorliegenden Fall – der in die Urgroßelterngeneration zurück reichende Verwandtschaftsgrad für adelige Verhältnisse recht weitläufig war.

Auch heute noch kennt die katholische Kirche Dispense, zum Beispiel für eine kirchliche Eheschließung mit einem nichtchristlichen Partner. In der Regel liegt die Entscheidung darüber beim Bischof oder sie ist nach unten weiter delegiert.

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